Diese Homepage ist vom Züchter geschrieben, für die, welche sich für den Harzer Roller interessieren!Sollten sie einmal Fragen oder Probleme haben schreiben sie mir. Meine Adresse: Ernst Schirmer-Hauptstrasse 11 in 37176 Nörten-Hardenberg Ortsteil Parensen Mail: ErnstSchirmer@gmx.de
Da ich nun Rentner bin,bin ich auch per Telefon:05503808487 erreichbar!
Da ich nun Rentner bin, bin ich auch per Telefon.05503808487 erreichbar
Gesetze:(jeder Züchter hält diese Gesetze auch ein)
Folgende Gesetze muss der Züchter kennen und befolgen:
Grundlage ist immer das Bundes-Naturschutzgesetz und die Bundes-Arten-Schutzverordnung in ihrer jeweiligen Fassung! Diese sind einzuhalten.
Das Bundes-Naturschutzgesetz in der Fassung von 2010
Die Bundesartenschutzverordnung in der Fassung von 2013
Die EU Artenschutzverordnung -EU 338 in der Fassung von 2017
Ferner hat jeder Züchter einen Herkunftsnachweis für wildlebende Vögel zu führen.(Bundesartenschutzverordnung im Bundesnaturschutzgesetz § 46)
Auch haben die Züchter und Halter die VO-Richtlinie vom 30. November 2009 über die Haltung wildlebender Vögel zu beachten.
Wir Aktiven Vogelzüchter haben uns einer Sachkundeprüfung auferlegt, wo solche Themen wie:Artenkenntnis-Erwerb und Verbleib-Biologische Grundlagen-Ernährung-Krankheiten-Zucht-Gesetze und Verordnungen zu finden sind,dieser Prüfung stellen sich die Züchter freiwillig! Desweiteren werden immer wieder neue Verordnungen ausgegeben die eine Zucht und Haltung für alle Tiere möglichst Naturgetreu erscheinen lässt.So gibt es Richtlinien für Haltung in Käfigen-Ausstellungen-Börsen und Verkauf auch als Versand
Als Gesangskanarien haben wir in Deutschland:Harzer Roller-Wasserschläger-Timbrados und Disconto Gesangsfarben und Gesangspositurvögel
Wie die meisten Singvögel, so lässt auch das Kanarienvogelmännchen,von Züchtern Hähne genannt, einen wohl-klingenden Gesang hören, der sicher unserer Vorfahren vor 500 Jahren so stark aufgefallen sein muss, dass man den kleinen Gefiederten zum Hausgenossen machte. Wie im Hausstand üblich und unausweichlich,hat ja der Mensch besonders diejenigen Vögel zur Weiterzucht verwendet, die für seine Ohren den schönsten Wohlklang besaßen. Und dieses geschah auch noch in unterschiedlichen europäischen Regionen. So ist es nicht verwunder-lich, dass wir heute in der organisierten Vogelzucht drei voneinander unterscheidbare Gesangskanarienrassen kennen. Dieser Text soll die Vielfalt und Klangschönheit der Gesangskanarien einem weiten Publikum nur näher bringen. Natürlich ist es nicht einfach, Klänge in Schriftbilder umzuwandeln. Hierfür werden im Bedarfsfall die Hilfsmittel der Musik verwendet: Lautmalerei und natürlich auch das Notenbild.Als Käfigvogel ist der Harzer Kanarienvogel auch heute noch auf Platz 2 zu finden, auch wenn sein klangschöner Gesang niemals gegen die modernen Unterhaltungsmedien gegenhalten kann.Denn Gesang und Musikalität brauchen ein akustisch reines Umfeld. Die Tipps zur Haltung und Pflege des Gesangskanarienvogels können Sie unserer allgemein gültigen Broschüre über die Kanarienvogelhaltung entnehmen. In der Zucht sind unsere Gesangskanarienrassen dagegen schon sehr viel anspruchsvoller. Die Förderung, die der Kanarienvogel in der Lernphase des Gesanges benötigt, erfordert einen höheren Zeitaufwand als bei anderen Kanarienrassen. Dafür aber entschädigt der Gesangsvogel durch seine Art des Gesanges und diese ist Weltweit einmalig!
Der Harzer Die älteste Rasse wird aufgrund ihres Entstehungsgebietes oft als „Harzer“ bezeichnet und so ist der Name ist besonders im Ausland gebräuchlich. Auch der Name „Harzer Edelroller“ ist weit geläufig. Der Harzer zeichnet sich ganz besonders durch seine Tiefe im Gesang aus, welche immer mit offenem Schnabel,vorgetragen werden muss! Der Mensch hat dieses Lied, um es besser zu verstehen in Touren untergliedert. Rollende Haupttouren (Hohlrollen, Knorren, Wassertouren) und abgesetzte Nebentouren (Hohlklingel Pfeifen, Schockeln, Glucken) charakterisieren den Gesang, den man musikalisch in die Basslage einordnen kann. Klingeln und Klingelrollen gehören unbedingt zum „Lied“ und sollen nicht fehlen. Über Spanien und Tirol kamen somit die ersten Kanarienvögel vor gut 200 Jahren in den Oberharz nach Sankt-Andreasberg und wurden dort überwiegend von den Bergleuten gehalten und auch gezüchtet. Für diese Bergleute waren die Kanarienvögel ja die Sauerstoffwächter unter Tage.Hier entwickelte durch züchterische Selektion der Gesang zu der bis heute beliebten Tiefe. Das ist schon als Deutsches Kulturgut einzustufen.
Der Wasserschläger Nach dem Harzer ist der Wasserschläger die zweitälteste Gesangskanarien-rasse. Flämische Züchter kultivierten ihren Gesangsvogel seit etwa Mitte des 19. Jahrhunderts. Hierbei bevorzugten sie den variantenreichen Gesang. Sie richteten ihr Interesse mehr auf die Liedbestandteile, denen ihr Vogel schließlich den Namen verdankt. Der Name Waterslager/-Wasserschläger benennt exakt das wesentliche dieser Gesangsrasse. Das Wasser, auch für den aufmerksamen Laien als mitlaufendes L in einigen Harzer-Gesangstouren zu erkennen, gehört unabdingbar zum Lied des Wasserschlägers. Dazu kommt als wesentliches Hauptmerkmal des Liedes der Metallschlag. Diesen Liedbestandteil erkennt der Hörer bei dieser Kanarienrasse wieder, wenn er einmal einer Nachtigall zugehört hat. Zu den Haupttouren werden gerechnet: der Glockende und der Bollende Wasserschlag , der Metallschlag und die Flöte. Zu den Mitteltouren zählen der Rollende Wasserschlag, die Knorre bzw. der Gorr, die Wute, welche kaum noch zu hören ist, die Klingel, die Klingelrolle, die Flötrolle und die Tschocke, bzw. ihre schnellere Aus-prägung die Tschockenrolle, Zu den Nebentouren werden die Schockel als Sondertour gerechnet. Jede Tour wird einzeln bewertet. Es wird unterschieden in genügend, gut, und sehr gut. Dieses wird in Punkten erfasst. Der Bewertungsbogen enthält mit der Rubrik Entwertungspunkte die Möglichkeit, Fehlerhaftes im Gesang schriftlich festzuhalten. Es gibt den Wasserschläger in den Farben gelb, Weiß und Grün. In Deutschland ist der Wasserschläger in den Züchterstuben seit den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts zu Hause und wird seit 1975 als eine Rasse im DKB betreut.
Der Timbrado Der Gesang des Timbrado ist sehr abwechslungsreich und voller Variationen. Die einzelnen Touren werden immer sehr kurz und in stetigem Wechsel vorgetragen. Sie bestehen aus vielen verschiedenen Tönen und Kombinationen. Es klingt oft sogar so, als würden zwei Vögel gleichzeitig singen. Mit seinem Gesang und seinem Temperament findet der Timbrado laufend neue Freunde und Liebhaber.Zur Geschichte der Timbrado war schon fast verschwunden, als spanische Züchter ab 1945 die Zucht stärker betreuten. Die Auswahl der besten Sänger und die Verbesserung des Gesangs hat in den letzten 20 Jahren außerordentliche Fortschritte gemacht, jedoch bedeutet dies noch nicht, dass man bereits zu einer Perfektion im Gesang gelangt ist.Der Timbrado ist weiterhin in einer kulturellen Entwicklung und Perfektionierung des Gesangs, auch durch das Auftreten neuer Töne (Noten) dank der privilegierten Stimmorgane des Kanarienvogels. Leider gibt es auch eine große Anzahl von Liebhabern, die planlos auf Gutdünken ihre Vögel nur „vermehren“. Das Ergebnis ist eine Menge von Vögeln ohne besonderen gesanglichen Wert. In Anbetracht der internationalen Popularität unserer Timbrados erscheint es uns wichtig, seine Gesangsqualität zu verbessern. In Deutschland wird der Timbrado seit dem Herbst 2001 innerhalb der Fachgruppe Gesang betreut.
Gesangsfarben, Gesangspositur Natürlich hat jeder Gesangsvogel auch eine Gefiederfarbe. Wenn es bei den ursprünglichen Bewertungen alleine um den Gesang und seine Klang-Vollendung geht, so werden GF und GP zusätzlich auch nach ihrem Äußeren beurteilt und wertmäßig kategorisiert. In dieser Fachgruppe versucht man an die Farbvielfalt der Fachgruppen Farb- und Positur-kanarien Anschluss zu finden und diese interessante Zuchtmöglichkeiten als Aufgabenstellung auszuschöpfen. Sehr erfolgreich ist dies mit den Farben gelb, dominant weiß und grün sowie bei den Haubenkanarien gelungen. Weitere Farbspielarten finden bereits in den heimischen Züchter-stuben großen Züchterischen Gefallen. Insgesamt also eine Zukunft und Richtungsweisende Zuchtart. Leider ist diese Sparte rückläufig und Gesangspositur wird nicht mehr ausgestellt.
Cantor Espanol Diese neue Rasse wude in der Haupttagung 2019 erst neu aufgenommen!
In einer Zeit, in der viel weniger Sinneseindrücke als heute auf die Menschen einström-ten, waren die aus Spanien importierten Kanarienvögel sehr beliebte Hausgenossen, anfangs wohl gar nicht einmal wegen ihres Gesanges, sondern wegen ihrer Anmut und ihres munter - vertrauten Wesens. Sie brauchten nur eine einfache Behausung und konnten in jeder noch so bescheidenen Stube eine Bleibe finden. So eroberten sie bald die Herzen der kleinen Leute, die durch die Hinwendung zu ihren gefiederten Sängern den grauen Alltag und die Sorge um das tägliche Brot für eine Weile vergessen konnten. Man erkannte sehr bald, wie gelehrig Kanarien und Finkenvögel sind und versuchte, die Hähne/ Tierchen weiter auszubilden. Mancher Pfleger verbrachte viel Zeit mit seinem Vogel, stellte allerlei Spielchen mit ihnen an und brachte ihnen auch kleine Kunststücke bei. Einige Finken konnten Holzwägelchen mit Wasser oder Sämereien auf einer schrä-gen Rampe außerhalb des Käfigs zu sich heranziehen. Dabei mussten sie mit dem Schnabel an dem Faden, der das Wägelchen hielt, ziehen und ihn zum Nachgreifen im-mer wieder mit dem Fuß so festhalten, damit der Wagen nicht zwischenzeitlich wieder herunterrollte. Die Kanarien durften im Zimmer frei umherfliegen und lernten schnell, auf dem Kopf ihres Pflegers oder auf seiner Schulter zu landen, Liebkosungen auszutau-schen oder auf einem Finger sitzend Naschereien zu erbetteln. Manchen Finken und besonders Kanarien gab man Nachtigallen oder andere Vorsänger, damit sie deren Lied erlernen sollten, oder aber man spielte ihnen mit allerlei Instrumenten, wie z.B. dem Flageolet, kleine Musikstücke und Volkslieder zum Anlernen vor. Im Vergleich mit anderen bekannten Stubenvögeln ist das Besondere, und Einmalige am Kanarienvogel Harzer Roller ohne Zweifel sein intensiver durch den Menschen geformter Gesang. Kanarien gibt es so in vielen Farben und Gestaltsausprägungen,doch sind sie hierin nicht einmalig, so etwas findet sich auch bei anderen Stubenvögeln oder beim Geflügel wie Hühnern und Tauben. Ganz früh haben die Züchter erkannt, daß das Harzerrollerlied und seine Strophen nicht nur wunderschön, sondern auch züchterisch formbar sind, weil sie auf erblichen Grundlagen beruhen. Da mit guten Sängern hohe Preise erzielbar waren, begannen schon im 18. Jahrhundert die Züchter im Tiroler Bergstädtchen Imst, den Gesang ihrer jungen Hähne nach besonde-ren Methoden,die sich im Verlauf langer Jahre als erfolgreich herausgestellt hatten, zu kultivieren.Der Umfang und der kom merzielle Maßstab, mit dem die Junghähne in Imst angelernt und unterrichtet wurden, lassen vermuten, daß die hierbei praktizierten Techniken wie das Einbauern, die Verdunkelung und das Abhören in Ansätzen schon den Imster Bergleuten vertraut waren. Die kleinen Transportbauer verwendeten sie ohnehin schon und sie wußten,dass der Kanarienvogel ein Einzelsänger mit Revieransprüchen ist, denn es wäre viel einfacher gewesen, viele Vögel in einigen größeren Bauern mit auf die Verkaufsreisen zu nehmen. Es dürfte ihnen nicht entgangen sein, dass einzeln gehaltene Vögel/Hähne ruhiger und besser singen als zu mehreren in einem Käfig unterge-brachte. Schließlich sind die Andreasberger Züchter als Berg - und Hüttenleute aus Imst in den Harz gekommen, wohin sie nicht nur ihre Vögel, sondern auch die Kunst ihrer Gesangsausbildung mitge-bracht haben dürften. Demnach müssten sich die Grundlagen der Gesangsausbildung und -Gesangsveredelung vor über 200 Jahren erst entwickelt ha-ben. Die Züchter von heute sind sich ihres Tuns, dieses alte Kul-turerbe durch Pflege zu bewah-ren, durchaus bewusst. Eine 2. Blütezeit erreichte diese Kultur gegen Ende des 19. Jahrhun-derts im Harzer Bergstädtchen St. Andreasberg und in einigen umliegenden Flecken. Hervorra-gende Züchter, darunter Trute in St. Andreasberg, Erntges in Elberfeld u.a. waren nur darauf bedacht, Vögel zu züchten, die ihr Lied fehlerfrei sangen , und merzten durch jahrzehntelange Auslese jeden kleinen Schnitzer aus. Sie kamen auf diese Weise zu glockenreinen Vögeln, die ihr Lied aber nur in den mittleren Gesangslagen vortrugen, bis eines Tages der tiefe Vogel des Züchters Seifert von sich reden machte. Weitere Jahrzehnte fleißiger Züchterarbeit bis in unsere Tage hinein haben uns den fast fehlerfreien tiefen Hohl - , Knorr - und Pfeifenvogel beschert.Und imLaufe der Jahre verwandelte sich die Spitze der Zuchten vom Harz bis in den Westen, wo Züchter wie Siepmann-Schmittwilken -Gehling Juds usw. sich die Meistertitel teilten! In der 74 Jährigen Zeit seit der Gründung des DKB war jedoch kein Züchter aus dem Harz in den Siegerlisten. Selbst aus Niedersachsen waren nur 4 Züchter "Deutscher Meister". Hier noch einmal ihre Namen: Max Villbrand aus Soltau- Harald März aus Northeim- Karl-Heinz Vorwald aus Duder-stadt -Helmut Schmeling aus Hanstedt Als 5.Züchter kommt Ulf Raabe aus Rasfeld hinzu, er gewann im Zuchtjahr 2023 den Titel!.Wie geht nun die Entwicklung vom recht ein-fachen, ererbten Gesangsbau-plan zum komplexen, wohlklin-genden Lied vonstatten? Vögel entwickeln ihren Gesang durch den Vergleich mit gehörter In-formation. Sie lernen ihr Lied, indem sie versuchen, gehörte Laute mit ihrer eigenen Stimme möglichst originalgetreu wieder-zu-geben. Dann hören sie ihre eigenen Lautäußerungen und vergleichen sie mit den ge-hörten Fremdlauten auf Wieder-gabegenauigkeit. Abweichun-gen werden hierbei erkannt und Schritt für Schritt korrigiert, um eine möglichst hohe klang-liche Übereinstimmung zu er-reichen. Diese Art des Gesangs-lernens ist, wie wir wissen, nicht auf die Vögel beschränkt, sondern jedes Kind lernt so seine Muttersprache oder ein Sänger ein neues Lied.Kanarien lernen ihr Lied jedes Jahr neu? Wann lernen junge Singvogel-hähne ihr Lied? Aus experimen-tellen Beobachtungen ist uns bekannt, dass einige Singvögel, z.B. der heimische Buchfink, der nordamerikanische Weiß-kopfammerfink und der austra-lische Zebrafink, ihren Gesang nur innerhalb einer einzigen sensiblen Phase erlernen, die vor der Geschlechtsreife liegt. Diesen Gesang behalten sie zeitlebens bei. Dies gilt nicht für alle Singvögel. Der zur Brutzeit erreichte Vollgesang der Kana-rien bleibt nicht zeitlebens erhalten. Nach der Fortpflanzung-speriode und während der nachfolgenden Mauser geht der überwiegende Teil des so müh-sam Erlernten verloren. Der Gesang wird wieder so instabil wie der plastische Gesang des jugendlichen Hahnes. Nach Un-tersuchungen an Belgischen Wasserschlägern trägt ein Hahn zu Beginn der zweiten Brutsai-son nur noch ein Drittel oder weniger der Silbentypen seines Vorjahresgesanges vor (F. u. M.E. Nottebohm, 1978). Der Rest, d.h. der überwiegende Teil, besteht aus neu erlernten Komponenten. Einige der Sil-ben des ersten Jahres können vergessen werden oder recht ungenau in Erinnerung bleiben. Sie tauchen dann in der zweiten Brutsaison in modifizierter Form wieder auf. Andere Sil-bentypen werden von Käfig-nachbarn ins eigene Lied übernommen. Aus diesem veränderten Bestand baut sich im Zeitraum zwischen dem Ende der vorhergehenden und dem Beginn der nächsten Brutsaison jedes Jahr ein neuer, stereotyper Vollgesang auf. Die Stimmkontrolle und die fürs Gesangslernen verantwortlichen Nervennetze des Gehirns der Kanarien und vermutlich der meisten Cardueliden/Wildvögel bleiben nach der Pubertät bis weit ins Erwachsenenalter hinein plastisch und befähigt zum Gesangslernen und Aufbau eines neuen Liedes. Kanarien sind eine dauerhaft lernfähige Art. Vermutlich besitzen unsere Kanarien die Potenz für eine sehr große Zahl von Silben in der genetischen Grundausstat-tung, wenn man die verschiede-denen Gesangsrassen addiert. Es ist ein schwieriges Unterfan-gen, dieses Lied unseres Harzer Rollers mit Worten genau zu beschreiben. Dennoch will ich es versuchen. Wer einen Edel-roller singen hört, stellt schnell fest, dass sein Lied aus vielerlei unterschiedlichen Tönen und Klanggebilden besteht, die der Vogel aneinanderreiht. Der Züchter nennt diese Folgen von Tongebilden Touren oder Strop-hen. Man wird bei diesem lei-sen, weichen und melodischen Gesang aufmerken, möchte ihm weiter lauschen, weil einem sein Wohlklang gefällt. Dies ist nicht bei allen Kanarien der Fall. Rassen, bei denen die Farbe ihres Federkleides oder die Positur im Vordergrund steht, singen auch, fast immer ganz munter, doch kann ihr Gesang dem Vergleich mit dem des Edelrollers nicht standhalten, da ihm die Zartheit fehlt, er laut und schrill sein kann, oft nur wenige Strophen kennt und fast immer das Kennerohr störende Misstöne enthält.Da Kanarien ein ausgezeichnetes Spötter-talent besitzen, hüte man sich davor, die Gesangsrassen mit Farb- oder Positurspielarten gemeinsam zu halten. Auf jeden Fall halte man sie außer Hör-weite von anderen Vogelarten und -rassen. Die jungen Sänger könnten leicht klangliche Unar-ten und Misstouren überneh-men und damit für den ganzen-Gesangswettbewerb ausfallen. Schon beim frei lebenden Ka-nariengirlitz sind diese Touren herauszuhören, doch sind sie nicht so vollkommen wie die des heutigen Harzer Rollers. Die Gesangszüchter stellen sich seit über 220 Jahren die Aufga-be, diejenigen Touren, die sich durch Wohlklang auszeichnen, von Generation zu Generation durch gezielte Auslese der jeweils besten Sänger zu vervollkommnen. Man darf ohne Übertreibung sagen, dass ihnen dies gelungen ist. Um aber über die einzelnen Bestandteile des Ka-narienliedes miteinander sprec-hen zu können, ist es sinnvoll, es in seine Touren aufzuglie-dern.Bei Gesangswettbewerben und Prämierungen vergeben die Preisrichter nur Punkte für die klangliche Schönheit der einzel-nen Touren, nach denen die Siegervögel ermittelt werden. Den verschiedenen Touren der Harzer-Gesangskanarien gab man ihren Klängen entspre-chende Namen, die seit Hun-derten von Jahren im Volks-mund überliefert wurden. Auch heute noch finden einige dieser Namen Verwendung, wenn-gleich viele der in der alten Vo-gelliteratur genannten Touren heute nicht mehr bekannt sind. Da zu damaliger Zeit keine Möglichkeit bestand, sie auf Tonträgern zu konservieren, konnten sie nicht bis in die Gegenwart gerettet werden. Diese Tatsache muß traurig stimmen, handelt es sich doch um wertvolles Kulturgut, das nun für immer verloren ist.Um das Lied der Kanarien unserer Sprache zugänglich zu machen, bedient man sich des Deut-schen Alphabets, indem die einzelnen Touren mithilfe der Konsonanten und Vokale charakterisiert werden, aus denen sich die aneinanderge-reihten Silben ihres Liedes aufbauen. Gehör und Sprache sind die ältesten und heute noch überwiegend gebrauchten, leider oft nicht besonders verlässlichen Hilfsmittel, das Lied genau zu beschreiben. In den letzen Jahrzehnten sind andere, technische Methoden wie Tonträger, Tonbänder Schallplatten,) und die Möglichkeit, sog. Spek-trogramme aufzuzeichnen, dazugekommen. Bei allen Rolltouren sind die einzelnen Tonsilben lückenlos aneinandergereiht. Das Ende der vorangegangenen ist zugleich der Anfang der folgenden Silbe, so dass ein zusammenhängender Fluss entsteht. Die leicht abgesetzte Tour weist dagegen zwischen den einzelnen Silben kurze, aber deutlich hörbare Verzögerungen auf. Dadurch entsteht vor dem jeweils folgenden Ton eine kleine Zeitlücke. Nach Böhm beträgt diese Pause zwischen den Silben in etwa die Hälfte der Zeit einer Tonsilbe. Die Pausen zwischen den Silben der stark abgesetzten Touren sind deutlicher wahrnehmbar, denn sie haben in etwa die Dauer der Tonsilbe selbst. Die Länge der zeitlichen Intervalle kann mit entsprechend auflösenden Geräten ermittelt werden, wie dies in wissenschaftlichen Untersuchungen geschieht. Diese haben jedoch nur gezeigt, was der Liebhaber und die/der Kenner( Züchter ) des edlen Rollergesanges lange schon wussten, dass nämlich die Längen der Tonsilben und Pausen nicht exakt festgelegt, sondern sogar recht unterschiedlich sind. Sie unterscheiden sich auch innerhalb der einzelnen Tourengruppen, Touren und von Vogel zu Vogel. Wir vermuten hier mit Recht, daß diese Ele-mente mit biologischer Funktion sind, die die Vögel nicht ohne Grund singen, sondern die es ihnen wegen des hohen zeitlichen Auf-lösungsvermögens ihres Gehörs erlauben andere Vögel wie Brutpartner oder Schwarmgenossen als solche zu erkennen. Hier merkt man deutlich daß das nunmal angeborene Naturgesetz, sich immer als erstes durchsetzt.
Die Zucht edler Gesangskanarien
Zur Geschichte
Wie die meisten Singvögel, so lässt auch da Kanarienvogelmännchen einen wohlklingenden Gesang hören, der sicher unserer Vorfahren vor 500 Jahren so stark aufgefallen sein muss, dass man den kleinen Gefiederten zum Hausgenossen machte. Wie im Hausstand üblich und unausweichlich, hat der Mensch besonders diejenigen Vögel zur Weiterzucht verwendet, die für seine Ohren den schönsten Wohlklang besaßen. Und dies geschah auch noch in unterschiedlichen europäischen Regionen. So ist es nicht verwunderlich, dass wir heute in der organisierten Vogelzucht drei voneinander unterscheidbare Gesangskanarienrassen kennen. Dieser Text soll die Vielfalt und Klangschönheit der Gesangskanarien einem weiten Publikum näher bringen. Natürlich ist es nicht einfach, Klänge in Schriftbilder umzuwandeln. Hierfür werden im Bedarfsfall die Hilfsmittel der Musik verwendet: Lautmalerei und natürlich das Notenbild.
Als Käfigvogel ist der Kanarienvogel auch heute noch auf Platz 2 zu finden, auch wenn sein klangschöner Gesang nicht gegen die modernen Unterhaltungsmedien halten kann. Gesang und Musikalität brauchen ein akustisch reines Umfeld. Die Tipps zur Haltung und Pflege des Gesangskanarienvogels können Sie unserer allgemeinen Broschüre über die Kanarienvogelhaltung entnehmen. In der Zucht sind unsere Gesangskanarienrassen dagegen schon etwas anspruchsvoller. Die Förderung, die der Kanarienvogel in der Lernphase des Gesanges benötigt, erfordert einen höheren Zeitaufwand als bei anderen Kanarienrassen. Dafür aber entschädigt der Gesangsvogel durch seine Art des Gesanges. lsNHarzer Roller Wasserschläger Timbrado
Die Zucht edler Gesangskanarien
Zur Geschichte
Wie die meisten Singvögel, so lässt auch da Kanarienvogelmännchen einen wohlklingenden Gesang hören, der sicher unserer Vorfahren vor 500 Jahren so stark aufgefallen sein muss, dass man den kleinen Gefiederten zum Hausgenossen machte. Wie im Hausstand üblich und unausweichlich, hat der Mensch besonders diejenigen Vögel zur Weiterzucht verwendet, die für seine Ohren den schönsten Wohlklang besaßen. Und dies geschah auch noch in unterschiedlichen europäischen Regionen. So ist es nicht verwunderlich, dass wir heute in der organisierten Vogelzucht drei voneinander unterscheidbare Gesangskanarienrassen kennen. Dieser Text soll die Vielfalt und Klangschönheit der Gesangskanarien einem weiten Publikum näher bringen. Natürlich ist es nicht einfach, Klänge in Schriftbilder umzuwandeln. Hierfür werden im Bedarfsfall die Hilfsmittel der Musik verwendet: Lautmalerei und natürlich das Notenbild.
Als Käfigvogel ist der Kanarienvogel auch heute noch auf Platz 2 zu finden, auch wenn sein klangschöner Gesang nicht gegen die modernen Unterhaltungsmedien halten kann. Gesang und Musikalität brauchen ein akustisch reines Umfeld. Die Tipps zur Haltung und Pflege des Gesangskanarienvogels können Sie unserer allgemeinen Broschüre über die Kanarienvogelhaltung entnehmen. In der Zucht sind unsere Gesangskanarienrassen dagegen schon etwas anspruchsvoller. Die Förderung, die der Kanarienvogel in der Lernphase des Gesanges benötigt, erfordert einen höheren Zeitaufwand als bei anderen Kanarienrassen. Dafür aber entschädigt der Gesangsvogel durch seine Art des Gesanges. Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (BunHarzer Roller Wasserschläger Timbrado
Die Zucht edler Gesangskanarien
Zur Geschichte
Wie die meisten Singvögel, so lässt auch da Kanarienvogelmännchen einen wohlklingenden Gesang hören, der sicher unserer Vorfahren vor 500 Jahren so stark aufgefallen sein muss, dass man den kleinen Gefiederten zum Hausgenossen machte. Wie im Hausstand üblich und unausweichlich, hat der Mensch besonders diejenigen Vögel zur Weiterzucht verwendet, die für seine Ohren den schönsten Wohlklang besaßen. Und dies geschah auch noch in unterschiedlichen europäischen Regionen. So ist es nicht verwunderlich, dass wir heute in der organisierten Vogelzucht drei voneinander unterscheidbare Gesangskanarienrassen kennen. Dieser Text soll die Vielfalt und Klangschönheit der Gesangskanarien einem weiten Publikum näher bringen. Natürlich ist es nicht einfach, Klänge in Schriftbilder umzuwandeln. Hierfür werden im Bedarfsfall die Hilfsmittel der Musik verwendet: Lautmalerei und natürlich das Notenbild.
Als Käfigvogel ist der Kanarienvogel auch heute noch auf Platz 2 zu finden, auch wenn sein klangschöner Gesang nicht gegen die modernen Unterhaltungsmedien halten kann. Gesang und Musikalität brauchen ein akustisch reines Umfeld. Die Tipps zur Haltung und Pflege des Gesangskanarienvogels können Sie unserer allgemeinen Broschüre über die Kanarienvogelhaltung entnehmen. In der Zucht sind unsere Gesangskanarienrassen dagegen schon etwas anspruchsvoller. Die Förderung, die der Kanarienvogel in der Lernphase des Gesanges benötigt, erfordert einen höheren Zeitaufwand als bei anderen Kanarienrassen. Dafür aber entschädigt der Gesangsvogel durch seine Art des Gesanges. desartenschutzverordnung, BArtSchV) vom 16. Februar 2005 (BGBl. I, S. 258 vom 24.02.2005, in Kraft seit 25.2.2005), berichtigt am 18. März 2005 (BGBl. I S. 896); atur- und Artenschutz sind in Deutschland im Bundesn ein im Haus, Betri§ 4b Das Bundesministerium wird ermächtigt, für die Zwecke der §§§ 4b Das Bundesministerium wird ermächtigt, für die Zwecke der §§ 4 und 4a durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. a) das Schlachten von Fischen und anderen kaltblütigen Tieren zu regeln, b) bestimmte Tötungsarten und Betäubungsverfahren näher zu regeln, vorzuschreiben, zuzulassen oder zu verbieten, c) die Voraussetzungen näher zu regeln, unter denen Schlachtungen im Sinne des § 4a Abs. 2 Nr. 2 vorgenommen werden dürfen, d) nähere Vorschriften über Art und Umfang der zum Betäuben oder Töten von Wirbeltieren erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie über das Verfahren zu deren Nachweis zu erlassen, e) nicht gewerbliche Tätigkeiten zu bestimmen, die den Erwerb des Sachkundenachweises zum Töten von Wirbeltieren erfordern,
um sicherzustellen, dass den Tieren nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen zugefügt werden, 2. das Schlachten von Tieren im Rahmen der Bestimmungen des Europäischen Übereinkommens vom 10. Mai 1979 über den Schutz von Schlachttieren (BGBl. 1983 II S. 770) näher zu regeln, 3. für das Schlachten von Geflügel Ausnahmen von der Betäubungspflicht zu bestimmen.
Rechtsverordnungen nach Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b und d bedürfen, 1. soweit sie das Betäuben oder Töten mittels gefährlicher Stoffe oder Gemische im Sinne des Chemikaliengesetzes oder darauf bezogene Voraussetzungen für den Erwerb eines Sachkundenachweises betreffen, des Einvernehmens der Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie sowie für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 2. soweit sie das Betäuben oder Töten von Tieren, die zur Verwendung in Tierversuchen bestimmt sind oder deren Gewebe oder Organe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden, oder darauf bezogene Voraussetzungen für den Erwerb eines Sachkundenachweises betreffen, des Einvernehmens des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. 4 u§ 4b Das Bundesministerium wird ermächtigt, für die Zwecke der §§ 4 und 4a durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. a) das Schlachten von Fischen und anderen kaltblütigen Tieren zu regeln, b) bestimmte Tötungsarten und Betäubungsverfahren näher zu regeln, vorzuschreiben, zuzulassen oder zu verbieten, c) die Voraussetzungen näher zu regeln, unter denen Schlachtungen im Sinne des § 4a Abs. 2 Nr. 2 vorgenommen werden dürfen, d) nähere Vorschriften über Art und Umfang der zum Betäuben oder Töten von Wirbeltieren erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie über das Verfahren zu deren Nachweis zu erlassen, e) nicht gewerbliche Tätigkeiten zu bestimmen, die den Erwerb des Sachkundenachweises zum Töten von Wirbeltieren erfordern,
um sicherzustellen, dass den Tieren nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen zugefügt werden, 2. das Schlachten von Tieren im Rahmen der Bestimmungen des Europäischen Übereinkommens vom 10. Mai 1979 über den Schutz von Schlachttieren (BGBl. 1983 II S. 770) näher zu regeln, 3. für das Schlachten von Geflügel Ausnahmen von der Betäubungspflicht zu bestimmen.
Rechtsverordnungen nach Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b und d bedürfen, 1. soweit sie das Betäuben oder Töten mittels gefährlicher Stoffe oder Gemische im Sinne des Chemikaliengesetzes oder darauf bezogene Voraussetzungen für den Erwerb eines Sachkundenachweises betreffen, des Einvernehmens der Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie sowie für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 2. soweit sie das Betäuben oder Töten von Tieren, die zur Verwendung in Tierversuchen bestimmt sind oder deren Gewebe oder Organe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden, oder darauf bezogene Voraussetzungen für den Erwerb eines Sachkundenachweises betreffen, des Einvernehmens des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.nd 4a durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. a) das Schlachten von Fischen und anderen kaltblütigen Tieren zu regeln, b) bestimmte Tötungsarten und Betäubungsverfahren näher zu regeln, vorzuschreiben, zuzulassen oder zu verbieten, c) die Voraussetzungen näher zu regeln, unter denen Schlachtungen im Sinne des § 4a Abs. 2 Nr. 2 vorgenommen werden dürfen, d) nähere Vorschriften über Art und Umfang der zum Betäuben oder Töten von Wirbeltieren erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie über das Verfahren zu deren Nachweis zu erlassen, e) nicht gewerbliche Tätigkeiten zu bestimmen, die den Erwerb des Sachkundenachweises zum Töten von Wirbeltieren erfordern,
um sicherzustellen, dass den Tieren nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen zugefügt werden, 2. das Schlachten von Tieren im Rahmen der Bestimmungen des Europäischen Übereinkommens vom 10. Mai 1979 über den Schutz von Schlachttieren (BGBl. 1983 II S. 770) näher zu regeln, 3. für das Schlachten von Geflügel Ausnahmen von der Betäubungspflicht zu bestimmen.
Rechtsverordnungen nach Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b und d bedürfen, 1. soweit sie das Betäuben oder Töten mittels gefährlicher Stoffe oder Gemische im Sinne des Chemikaliengesetzes oder darauf bezogene Voraussetzungen für den Erwerb eines Sachkundenachweises betreffen, des Einvernehmens der Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie sowie für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 2. soweit sie das Betäuben oder Töten von Tieren, die zur Verwendung in Tierversuchen bestimmt sind oder deren Gewebe oder Organe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden, oder darauf bezogene Voraussetzungen für den Erwerb eines Sachkundenachweises betreffen, des Einvernehmens des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.eb oder sonst i§ 4b Das Bundesministerium wird ermächtigt, für die Zwecke der §§ 4 und 4a durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. a) das Schlachten von Fischen und anderen kaltblütigen Tieren zu regeln, b) bestimmte Tötungsarten und Betäubungsverfahren näher zu regeln, vorzuschreiben, zuzulassen oder zu verbieten, c) die Voraussetzungen näher zu regeln, unter denen Schlachtungen im Sinne des § 4a Abs. 2 Nr. 2 vorgenommen werden dürfen, d) nähere Vorschriften über Art und Umfang der zum Betäuben oder Töten von Wirbeltieren erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie über das Verfahren zu deren Nachweis zu erlassen, e) nicht gewerbliche Tätigkeiten zu bestimmen, die den Erwerb des Sachkundenachweises zum Töten von Wirbeltieren erfordern,
um sicherzustellen, dass den Tieren nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen zugefügt werden, 2. das Schlachten von Tieren im Rahmen der Bestimmungen des Europäischen Übereinkommens vom 10. Mai 1979 über den Schutz von Schlachttieren (BGBl. 1983 II S. 770) näher zu regeln, 3. für das Schlachten von Geflügel Ausnahmen von der Betäubungspflicht zu bestimmen.
Rechtsverordnungen nach Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b und d bedürfen, 1. soweit sie das Betäuben oder Töten mittels gefährlicher Stoffe oder Gemische im Sinne des Chemikaliengesetzes oder darauf bezogene Voraussetzungen für den Erwerb eines Sachkundenachweises betreffen, des Einvernehmens der Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie sowie für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, 2. soweit sie das Betäuben oder Töten von Tieren, die zur Verwendung in Tierversuchen bestimmt sind oder deren Gewebe oder Organe dazu bestimmt sind, zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet zu werden, oder darauf bezogene Voraussetzungen für den Erwerb eines Sachkundenachweises betreffen, des Einvernehmens des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.n Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen, 4. ein gezüchtetes oder aufgezogenes Tier einer wildlebenden Art in der freien Natur auszusetzen oder anzusiedeln, das nicht auf die zum Überleben in dem vorgesehenen Lebensraum erforderliche artgemäße Nahrungsaufnahme vorbereitet und an das Klima angepasst ist; die Vorschriften des Jagdrechts und des Naturschutzrechts bleiben unberührt, 5. ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind, 6. ein Tier zu einer Filmaufnahme, Schaustellung, Werbung oder ähnlichen Veranstaltung heranzuziehen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind, 7. ein Tier an einem anderen lebenden Tier auf Schärfe abzurichten oder zu prüfen, 8. ein Tier auf ein anderes Tier zu hetzen, soweit dies nicht die Grundsätze weidgerechter Jagdausübung erfordern, 8a. ein Tier zu einem derartig aggressiven Verhalten auszubilden oder abzurichten, dass dieses Verhalten a) bei ihm selbst zu Schmerzen, Leiden oder Schäden führt oder b) im Rahmen jeglichen artgemäßen Kontaktes mit Artgenossen bei ihm selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder c) seine Haltung nur unter Bedingungen zulässt, die bei ihm zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führen,aturschutzgesetz (BNatSchG) und in der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) rechtsverbindlich geregelt. Demnach ist die Entnahme gesetzlich besonders geschützter Arten sowie die Entnahme aller Arten aus Naturschutzgebieten ohne behördliche Genehmigung verboten. Bei den Käfern (Coleoptera) stehen unter anderem die Arten folgender Familien/Gattungen unter besonderem gesetzlichen Schutz (jeweils mit wenigen Ausnahmen): Prachtkäfer (Buprestidae), Bockkäfer (Cerambycidae), Ölkäfer (Gattung Meloe), Schröter (Lucanidae), sowie Laufkäfer der Gattung Carabus. Darüber hinaus stehen weitere Arten unter besonderem oder zusätzlich unter strengen Schutz, z. B. Cerambyx cerdo, Cucujus cinnaberinus, Dytiscus latissimus, Osmoderma eremita, Rosalia alpina und andere.
2. Einfüh
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